Wir sind JobRad Premiumfachhändler
Geld sparen mit Fahrradleasing. So geht’s:
Informieren Sie Ihren Arbeitgeber über das Fahrradleasing.
Angestellte dürfen ihr Dienstrad auch in der Freizeit nutzen. Dadurch entsteht ein geldwerter Vorteil, der zu versteuern ist. Bis Ende 2018 lag die Bemessungsgrundlage dafür wie beim Dienstwagen bei 1 % der unverbindlichen Preisempfehlung (UVP) des Rads. Seit 2019 hat das Dienstrad die Nase vorn:
Das JobRad per Gehaltsumwandlung wird seit dem 1. Januar 2020 nur noch mit 0,25 % versteuert.
Das JobRad als Gehaltsextra ist seit 2019 komplett steuerfrei.
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Radfahren bietet viele Vorteile:
- Radfahren fördert die Gesundheit, macht Spaß und hält fit
- Keine Parkplatzprobleme
- Mit elektrischem Schub auch bei Gegenwind schweißfrei unterwegs
- Das Fahrrad ist auf kurzen Stadtstrecken das schnellste Verkehrsmittel
- Als Dienstfahrrad finanziert, winken Ersparnisse bis zu 40 Prozent
- Gerade in der Stadt lassen sich Staus und die zeitraubende Suche nach einem Parkplatz
vermeiden
- In Kombination mit öffentlichen Verkehrsmitteln auch auf längeren Strecken eine ernstzunehmende Alternative zum Auto – gerade im Berufsverkehr
- Aktiver Beitrag zu Umweltschutz und Verkehrsverbesserung
- Geringere Parkplatzkosten
Arbeitgeber leasen Dienstfahrräder
Gehaltsumwandlung
Beim JobRad per Gehaltsumwandlung bedient der oder die Angestellte die Monatsraten aus dem Bruttolohn (sogenannte Barlohnumwandlung). Seit 2020 versteuert er oder sie in dieser Variante den geldwerten Vorteil für die private Nutzung des JobRads nur noch mit 0,25 % der unverbindlichen Preisempfehlung (0,25 %-Regel).
Eckpunkte:
Diese steuerliche Regelung gilt für Fahrräder und Pedelecs (Motorunterstützung bis 25 km/h). Der durch die private Nutzung entstehende geldwerte Vorteil ist vom Mitarbeiter zu versteuern.
Durch die 0,25 %-Regel spart der Mitarbeiter im Vergleich zum klassischen Kauf bis zu 40 % – und deutlich mehr, wenn der Arbeitgeber das JobRad bezuschusst.
Die 0,25 %-Regel gilt ab 2020 für alle seit dem 1. Januar 2019 erstmals vom Arbeitgeber überlassenen Diensträder. Auf im Kalenderjahr 2019 überlassene Diensträder wird die 0,25 %-Regel ab dem 1. Januar 2020 und nicht rückwirkend angewendet. Hat der Mitarbeiter sein JobRad vor 2019 übernommen, gilt weiterhin die 1 %-Regel.
Gehaltsextra
Beim JobRad als Gehaltsextra findet keine Barlohnumwandlung statt. Der Arbeitgeber least ein Fahrrad oder Pedelec, übernimmt die vollen Kosten und überlässt es der Mitarbeiterin oder dem Mitarbeiter zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn. In diesem Fall entfällt für den Mitarbeiter die Versteuerung des geldwerten Vorteils bei privater Nutzung (Steuerfreiheit).
Eckpunkte:
Diese steuerliche Regelung gilt für Fahrräder und Pedelecs (Motorunterstützung bis 25 km/h).
Der Arbeitgeber muss das Fahrrad oder Pedelec zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn (§ 3 Nr. 37 EStG) zur Verfügung stellen. Dann entfällt für den Mitarbeiter seit 2019 die Versteuerung des geldwerten Vorteils. Das heißt: Der Mitarbeiter fährt sein JobRad steuerfrei.
Die Steuerfreiheit gilt auch für Räder, die vor dem 1. Januar 2019 übernommen wurden.
Das E-Bike Plus zum Gehalt
Mit einer Kombination aus Leasingvertrag und Gehaltsumwandlung können Unternehmen jungen Menschen, die sich oft noch kein Auto leisten können, einen großen Mehrwert zum kleinen Gehalt anbieten. Für viele junge Menschen ohne eigenes Auto sind E-Bikes somit eine attraktive Mobilitätsalternative.
Auch für Selbstständige und Freiberufler die richtige Wahl
Bewahren Sie sich auch als Selbstständiger Ihre Flexibilität und profitieren Sie vom JobRad Leasing. Allerdings sind bei einem Selbstständigen vorab steuerliche Aspekte zu beachten. Nutzen Sie das Fahrrad mit mehr als 50 Prozent für betriebliche Fahrten wird das Rad zum Betriebsvermögen. Dazu zählen auch die Fahrten zur Arbeit, zum Kunden oder zu Behörden. Der Vorteil ist, dass laufende Kosten für beispielsweise die monatliche Leasingrate, Instandhaltung und Versicherung als Betriebsausgaben gelten und somit den zu versteuernden Gewinn mindern. Für die private Nutzung gilt auch bei Selbstständigen die 1%-Regel, wobei diese dann als fiktive Betriebseinnahme erfasst wird.
- Fahrradleasing ermöglicht die Anschaffung hochwertiger Fahrräder und
- E-Bikes ohne Investitionen/Anzahlung
- Durch das Leasen wird Ihre Liquidität geschont
- Finanzierung außerhalb der Bilanz
- Planbare fixe Betriebsausgaben
- Innovationen sind schneller verfügbar (z.B. Pedelecs)
- Hersteller- und Modellunabhängikeit
- Über die 0,25 %-Regelung für Fahrräder und E-Bikes ist auch die private Nutzung steuersparend über die Firma möglich
- Imagegewinn durch ökonomische und ökologische Fahrzeugwahl
- Monatliche Nettoleasingrate gilt als Betriebsausgabe
Service & Wartung
Neben den umfangreichen Garantie- und Gewährleistungsbedingungen der Hersteller, bieten wir Ihnen ein maßgeschneidertes Wartungspaket. Sprechen Sie uns gerne darauf an.
Wir sorgen für einwandfreie Technik.
Wir führen schnell und fachgerecht alle Wartungen und Inspektionen durch und beheben ggf. aufgetretene Schäden. Sollten die Reparaturen im Rahmen des Versicherungs- oder Garantieschutzes liegen, so entstehen Ihnen selbstverständlich keinerlei Kosten. Dies gilt z.B. für Konstruktions- und Materialfehler, defekte Akkus etc.. Zusammen mit uns sind Sie jederzeit sorglos mobil.
Wir schneidern Ihnen ein individuelles Wartungspaket nach Maß.
JobRad bestellen:
- Fragen Sie Ihren Arbeitgeber nach einem Jobrad
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- Testen Sie die Fahrräder, welche für Sie in Frage kommen
- Wir erstellen Ihnen Ihr individuelles Angebot
- Bestellen Sie ihr JobRad ganz bequem bei uns im Laden
Sie haben noch Fragen?
Wir beraten Sie gerne während unseren Öffnungszeiten.
Wir arbeiten mit JobRad, Businessbike, EuroRad, Company Bike, el Leasing, Bikeleasing, AGL, Deutsche Dienstrad und vielen weiteren zusammen.
Sollte Ihr Leasinganbieter nicht aufgeführt sein, sprechen Sie uns an.